AGB´s

AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) –  CITYGYM GmbH

Stand: 01.07.2025
1. Vertragsschluss
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
CITYGYM und dem Mitglied zur Nutzung des Studios, soweit nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart wurde.
1.2 Abschluss im Studio
Der Mitgliedsvertrag kommt durch die Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrags direkt im
Studio zustande. In diesem Fall besteht kein Widerrufsrecht.
1.3 Online-Abschluss
Bei Online-Abschluss über die Website gibt das Mitglied durch Klicken auf die Schaltfläche
„Kostenpflichtig Anmelden“ ein verbindliches Angebot ab. Nach Eingang erhält das Mitglied
zunächst eine Bestätigung per E-Mail. Der Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche
Annahmebestätigung des Studios zustande. Die Vertragsunterlagen werden dem Mitglied per
E-Mail zugesendet. In diesem Fall hat das Mitglied ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das
gesondert informiert wird. Bei Abschluss einer Online-Mitgliedschaft beträgt die
Widerufspflicht 14 Tage.
1.4 QR-Code als Zutrittsmedium
Das Mitglied erhält beim Vertragsabschluss vor Ort, beim ersten Besuch nach Online
Abschluss oder per E-Mail einen persönlichen QR-Code, der den Zutritt zum Studio
ermöglicht. Im Falle eines Widerrufs berechtigt die Übergabe des QR-Codes nicht zur
Nutzung des Studios.
1.5 Jugendliche Mitglieder
Eine Mitgliedschaft ist erst ab dem vollendeten 15. Lebensjahr möglich. Bei Jugendlichen
unter 18 Jahren ist die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Ausnahmen
können individuell vereinbart werden.
2. Nutzung des Studios
2.1 Nutzungsumfang
Das Mitglied darf das Studio entsprechend den Vereinbarungen im Mitgliedsvertrag und
während der offiziellen Öffnungszeiten nutzen.
2.2 Keine gewerblichen Angebote
Die gewerbliche oder entgeltliche Durchführung von Trainingsleistungen (z. B. Personal
Training) ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Studios erlaubt.
2.3 Zutritt nur mit QR-Code
Der Zutritt ins Studio ist ausschließlich mit dem persönlichen QR-Code erlaubt.
2.4 Hausordnung & Weisungsrecht
Das Mitglied verpflichtet sich, die Hausordnung des Studios einzuhalten. Diese ist im Studio
gut sichtbar ausgehängt. Das Personal ist berechtigt, Weisungen zu erteilen, um einen
sicheren und geordneten Ablauf sicherzustellen. Diese Anweisungen sind zu befolgen.
2.5 Zusatzleistungen
Zusatzleistungen und Produkte sind nur dann im monatlichen Beitrag enthalten, wenn sie
ausdrücklich im Mitgliedsvertrag vereinbart wurden.
2.6 Nutzung der Spinde
Die zur Verfügung gestellten Spinde dürfen ausschließlich während des Trainings genutzt
werden. Das Studio ist berechtigt, nach Verlassen des Studios belegte Spinde zu öffnen und
zu räumen.
2.7 Kundenparkplätze
Die Parkplätze dürfen nur während der Trainingszeit genutzt werden. Eine widerrechtliche
Nutzung berechtigt das Studio, das Fahrzeug kostenpflichtig abschleppen zu lassen.
3. Pflichten des Mitglieds
3.1 Sicherer Umgang mit dem QR-Code
Das Mitglied muss den QR-Code sorgfältig aufbewahren und einen Verlust sofort melden.
Nach der Verlustmeldung wird der Code gesperrt, sodass eine missbräuchliche Nutzung
ausgeschlossen ist.
3.2 Zahlungspflicht
Das Mitglied verpflichtet sich, die im Mitgliedsvertrag vereinbarte Trainings- und
Servicepauschale regelmäßig und pünktlich zu zahlen.
3.3 Mitteilungspflichten
Das Mitglied ist verpflichtet, eine aktuelle E-Mail-Adresse anzugeben und Änderungen (z. B.
Name, Adresse, Bankverbindung) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Das Mitglied erklärt
sich einverstanden, rechtlich relevante Informationen (z. B. Mahnungen, Änderungen der
AGB) per E-Mail zu erhalten.
3.4 Persönliche Nutzung & Identitätskontrolle
Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. Der QR-Code darf nicht an Dritte
weitergegeben werden. Bei Verstößen kann das Studio eine Vertragsstrafe in Höhe von 250 €
je Verstoß fordern. Weitere rechtliche Schritte bleiben vorbehalten. Das Studio darf die
Identität des Mitglieds vor Zutritt durch Ausweiskontrolle prüfen und stichprobenartige
Kontrollen durchführen.
3.5 Konsum- und Mitbringverbote
Das Rauchen, der Konsum sowie das Mitbringen von Alkohol, Suchtmitteln oder
leistungssteigernden Substanzen (z. B. Anabolika) sind streng verboten. Verstöße können zur
fristlosen Kündigung und zur Geltendmachung von Schadenersatz in Höhe von bis zu 1.000 €
führen, es sei denn, das Mitglied weist einen geringeren Schaden nach.
3.6 Begleitpersonen
Das Mitbringen von Begleitpersonen (einschließlich Kindern) ist nur mit vorheriger
Zustimmung des Studios gestattet. Tiere dürfen grundsätzlich nicht mitgebracht werden.
4. Beiträge
4.1 Fälligkeit
Die monatlichen Beiträge sind jeweils am Ersten eines Kalendermonats im Voraus fällig. Der
Beitrag für den letzten anteiligen Monat kann mit dem vorangehenden Monatsbeitrag
eingezogen werden.
4.2 Preisanpassung
Das Studio ist berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs
Wochen per E-Mail anzupassen. In diesem Fall besteht ein Sonderkündigungsrecht.
4.3 SEPA-Lastschrift
Das Mitglied verpflichtet sich, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen und für
ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Eine abweichende Zahlungsweise bedarf der
ausdrücklichen Vereinbarung.
4.4 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen, Mahn- und Inkassokosten sowie weitere
Gebühren entstehen. Gerät das Mitglied mit einem Betrag in Verzug, der drei
Monatsbeiträgen entspricht, darf das Studio den Vertrag fristlos kündigen und ggf.
Schadenersatz fordern.
4.5 Forderungsabtretung
Das Studio darf offene Forderungen an externe Inkassodienstleister abtreten. Das Mitglied
erklärt sich mit der hierfür notwendigen Weitergabe seiner personenbezogenen Daten
einverstanden.
5. Vertragslaufzeit, Kündigung & Stilllegung
5.1 Laufzeit
Die Mindestvertragslaufzeit ist im Mitgliedsvertrag festgelegt und beginnt mit dem
vereinbarten Startdatum.
5.2 Verlängerung
Wird der Vertrag nicht mindestens einen Monat vor Laufzeitende gekündigt, verlängert er
sich automatisch auf unbestimmte Zeit und kann dann mit einer Frist von einem Monat
jederzeit gekündigt werden.
5.3 Stilllegung
Bei Krankheit oder vergleichbaren Gründen kann die Mitgliedschaft stillgelegt werden. Die
Stilllegung muss spätestens fünf Werktage vor Beginn beantragt werden, gilt immer ab dem
Monatsersten und nur für volle Monate. Während der Stilllegung ruht die Zahlungspflicht, die
Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend. Eine Bearbeitungsgebühr kann erhoben
werden.
5.4 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5.5 Form der Kündigung
Kündigungen oder Anträge auf Stilllegung müssen schriftlich (Brief, E-Mail) oder über eine
digitale Lösung (z. B. Online-Kündigungsbutton) unter Angabe der Mitgliedsnummer
erfolgen.
6. Haftung
Das Studio haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und in solchen Fällen nur für den vorhersehbaren,
vertragstypischen Schaden. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet das Studio
unbeschränkt. Bei Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die
gesetzlichen Vorschriften.
7. Datenschutz
7.1 Datenspeicherung
Das Studio erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten (inkl.
Mitgliedsnummer, Zutrittszeiten) zur Vertragsabwicklung und Sicherheit. Die Daten werden
bis zu 30 Tage gespeichert, anonymisierte Daten können zur Optimierung des
Trainingsbetriebs verwendet werden.
7.2 Videoüberwachung
Das Studio überwacht Teilbereiche per Video, unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen
Vorgaben. Die Überwachung ist durch Hinweisschilder gekennzeichnet.
7.3 Weitergabe an Finion Capital
Das Mitglied stimmt zu, dass seine Daten zur Zahlungsabwicklung an Finion Capital
weitergegeben werden.
7.4 Weitergabe an COMYDO
Die E-Mail-Adresse des Mitglieds darf an COMYDO übermittelt werden, um den
personalisierten QR-Code für den Studiozutritt zu erstellen und zu verwalten.
7.5 Datennutzung innerhalb der CITYGYM Studios
Das Mitglied stimmt der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten (Name, E-Mail
Adresse, Wohnort) innerhalb der CITYGYM Studios zur Nutzung aller Standorte
(Multinutzung) ausdrücklich zu.
8. Franchise
8.1 Training an allen Standorten
Durch die Mitgliedschaft in einem CITYGYM Studio sind die Mitglieder automatisch
berechtigt alle weiteren und zukünftigen teilnehmenden Standorte des CITYGYM zu nutzen.
8.2 Nachweis der Mitgliedschaft
Das Mitglied muss jederzeit eine aktive Mitgliedschaft in einen der CITYGYM Standorte
nachweisen können.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Streitbeilegung
CITYGYM nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teil.
9.2 Änderungen der AGB
Das Studio darf die AGB (außer bei Hauptleistungspflichten) für die Zukunft ändern. Das
Mitglied wird über Änderungen informiert und hat die Möglichkeit, innerhalb einer Frist zu
widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, gelten die Änderungen als akzeptiert.
9.3 Aufrechnung
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
aufrechnen.
9.4 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig.
9.5 Vertragssprache
Die Vertragssprache ist Deutsch.

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