Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
CITYGYM
Stand: 24.07.2026
1. Vertragsschluss
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen CITYGYM und dem Mitglied über die Nutzung des Studios, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
1.2 Abschluss im Studio
Der Mitgliedsvertrag kommt durch Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrags direkt im Studio zustande. In diesem Fall besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, da es sich nicht um einen Fernabsatzvertrag handelt.
1.3 Online-Abschluss
Bei Vertragsschluss über die Website gibt das Mitglied durch Klicken auf die Schaltfläche „Kostenpflichtig anmelden“ ein verbindliches Angebot ab. Nach Eingang erhält das Mitglied zunächst eine automatische Zugangsbestätigung per E-Mail; der Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Annahmeerklärung des Studios zustande. Die Vertragsunterlagen werden dem Mitglied per E-Mail zugesendet.
In diesem Fall steht dem Mitglied als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das gesondert in der Widerrufsbelehrung informiert wird. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss.
1.4 QR-Code als Zutrittsmedium
Das Mitglied erhält bei Vertragsabschluss vor Ort, beim ersten Besuch nach Online-Abschluss oder über die App einen persönlichen QR-Code, der den Zutritt zum Studio ermöglicht. Widerruft das Mitglied den Vertrag, berechtigt ein bereits übergebener QR-Code nicht zur weiteren Nutzung des Studios; er wird mit Wirksamwerden des Widerrufs gesperrt.
1.5 Jugendliche Mitglieder
Ein Training im Studio ist ab dem vollendeten 16. Lebensjahr möglich. Bei Mitgliedern unter 18 Jahren ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Abweichende Regelungen können im Einzelfall vereinbart werden.
2. Nutzung des Studios
2.1 Nutzungsumfang
Das Mitglied darf das Studio im Rahmen der im Mitgliedsvertrag getroffenen Vereinbarungen und während der jeweils geltenden Öffnungszeiten nutzen.
2.2 Keine gewerblichen Angebote
Die gewerbliche oder entgeltliche Erbringung von Trainingsleistungen (z. B. Personal Training) innerhalb des Studios ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Studios gestattet.
2.3 Check-in mit dem persönlichen QR-Code (verpflichtend)
Der Zutritt zum Studio sowie der Beginn des Trainings sind ausschließlich nach vorherigem Check-in mit dem persönlichen QR-Code gestattet. Diese Check-in-Pflicht gilt uneingeschränkt – auch dann, wenn die Eingangstür geöffnet oder unverschlossen ist, wenn ein anderes Mitglied gerade eingecheckt hat oder die Tür aufhält oder wenn mehrere Personen gemeinsam zum Training erscheinen. Jedes Mitglied muss sich unabhängig von den übrigen Anwesenden persönlich und einzeln einchecken.
Betritt ein Mitglied das Studio, ohne zuvor selbst eingecheckt zu haben, stellt dies einen Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen dar. Das Studio ist in diesem Fall berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 25,00 € je Verstoß zu erheben. Das Recht des Mitglieds, einen geringeren oder keinen entstandenen Schaden nachzuweisen, bleibt unberührt.
2.4 Hausordnung & Weisungsrecht
Das Mitglied verpflichtet sich, die im Studio gut sichtbar ausgehängte Hausordnung einzuhalten. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten.
2.5 Zusatzleistungen
Zusatzleistungen und Produkte sind nur Bestandteil des monatlichen Beitrags, wenn sie ausdrücklich im Mitgliedsvertrag vereinbart wurden.
2.6 Nutzung der Spinde
Spinde dürfen ausschließlich während des Trainings genutzt werden. Nach Verlassen des Studios dürfen belegte Spinde geöffnet und geräumt werden. Persönliche Gegenstände werden für einen angemessenen Zeitraum verwahrt.
2.7 Kundenparkplätze
Die Parkplätze dürfen ausschließlich während der Trainingszeit genutzt werden. Bei widerrechtlicher Nutzung kann das Fahrzeug auf Kosten des Halters abgeschleppt werden.
3. Pflichten des Mitglieds
3.1 Sicherer Umgang mit dem QR-Code
Der QR-Code ist sorgfältig aufzubewahren. Ein Verlust ist unverzüglich zu melden.
3.2 Zahlungspflicht
Das Mitglied verpflichtet sich, die vereinbarten Trainings- und Servicepauschalen regelmäßig und pünktlich zu entrichten.
3.3 Mitteilungspflichten
Änderungen der persönlichen Daten (z. B. Anschrift, E-Mail oder Bankverbindung) sind unverzüglich mitzuteilen.
3.4 Persönliche Nutzung & Identitätskontrolle
Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. Der QR-Code darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Verstößen kann eine Vertragsstrafe von bis zu 250 € erhoben werden.
3.5 Konsum- und Mitbringverbote
Rauchen sowie der Konsum und das Mitbringen von Alkohol, Suchtmitteln oder leistungssteigernden Substanzen sind im gesamten Studio untersagt.
3.6 Begleitpersonen
Begleitpersonen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Studios mitgebracht werden. Für Nichtmitglieder gelten die Regelungen zum Probetraining bzw. zur Tageskarte.
4. Beiträge
4.1 Fälligkeit
Die monatlichen Beiträge sind jeweils zum Ersten eines Kalendermonats im Voraus fällig.
4.2 Preisanpassung
Das Studio kann Beiträge bei nachgewiesenen Kostensteigerungen mit einer Ankündigungsfrist von mindestens vier Wochen anpassen.
4.3 SEPA-Lastschrift
Das Mitglied nimmt am SEPA-Lastschriftverfahren teil und sorgt für ausreichende Kontodeckung.
4.4 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug können gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahn- und Inkassokosten entstehen.
4.5 Forderungsabtretung
Offene Forderungen können an externe Inkassodienstleister abgetreten werden.
5. Vertragslaufzeit, Kündigung & Stilllegung
5.1 Laufzeit
Die Mindestlaufzeit ergibt sich aus dem Mitgliedsvertrag.
5.2 Verlängerung
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar.
5.3 Stilllegung
Bei Krankheit oder vergleichbaren Gründen kann die Mitgliedschaft auf Antrag stillgelegt werden.
5.4 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5.5 Form der Kündigung
Kündigungen können in Textform oder über eine vom Studio bereitgestellte digitale Lösung erfolgen.
6. Haftung
Das Studio haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf wesentliche Vertragspflichten und den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7. Datenschutz
7.1 Datenverarbeitung
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Studiosicherheit verarbeitet.
7.2 Videoüberwachung
Einzelne Bereiche des Studios werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften videoüberwacht.
7.3 Weitergabe an Finion Capital
Für die Zahlungsabwicklung werden erforderliche Daten an Finion Capital übermittelt.
7.4 Weitergabe an COMYDO
Die E-Mail-Adresse wird zur Erstellung und Verwaltung des persönlichen QR-Codes an COMYDO übermittelt.
7.5 Datennutzung innerhalb der CITYGYM-Studios
Zur Ermöglichung der Multinutzung können erforderliche personenbezogene Daten innerhalb der CITYGYM-Studios weitergegeben werden.
8. Franchise / Multinutzung
8.1 Training an teilnehmenden Standorten
Mitglieder können alle teilnehmenden CITYGYM-Standorte nutzen. Die Nutzung anderer Standorte ist auf vier Besuche pro Kalendermonat begrenzt.
8.2 Nachweis der Mitgliedschaft
Die aktive Mitgliedschaft ist auf Verlangen nachzuweisen.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Streitbeilegung
CITYGYM nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
9.2 Änderungen der AGB
Änderungen der AGB werden rechtzeitig angekündigt. Das Mitglied wird über sein Widerspruchsrecht informiert.
9.3 Aufrechnung
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
9.4 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
9.5 Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch.
Diese Fassung wurde inhaltlich und sprachlich überarbeitet sowie um die neuen Regelungen zur Vier-Besuche-Grenze bei der Standortnutzung (Ziffer 8.1) und zur verpflichtenden Einzel-Check-in-Pflicht per QR-Code (Ziffer 2.3) ergänzt. Diese AGB ersetzen keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall; vor Inkraftsetzung wird eine Kontrolle durch eine auf Verbraucherrecht spezialisierte Kanzlei empfohlen, insbesondere hinsichtlich der Vertragsstrafenklauseln (Ziffern 2.3 und 3.4).