Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

CITYGYM
Stand: 24.07.2026

1. Vertragsschluss

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen CITYGYM und dem Mitglied über die Nutzung des Studios, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

1.2 Abschluss im Studio

Der Mitgliedsvertrag kommt durch Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrags direkt im Studio zustande. In diesem Fall besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, da es sich nicht um einen Fernabsatzvertrag handelt.

1.3 Online-Abschluss

Bei Vertragsschluss über die Website gibt das Mitglied durch Klicken auf die Schaltfläche „Kostenpflichtig anmelden“ ein verbindliches Angebot ab. Nach Eingang erhält das Mitglied zunächst eine automatische Zugangsbestätigung per E-Mail; der Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Annahmeerklärung des Studios zustande. Die Vertragsunterlagen werden dem Mitglied per E-Mail zugesendet.

In diesem Fall steht dem Mitglied als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das gesondert in der Widerrufsbelehrung informiert wird. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss.

1.4 QR-Code als Zutrittsmedium

Das Mitglied erhält bei Vertragsabschluss vor Ort, beim ersten Besuch nach Online-Abschluss oder über die App einen persönlichen QR-Code, der den Zutritt zum Studio ermöglicht. Widerruft das Mitglied den Vertrag, berechtigt ein bereits übergebener QR-Code nicht zur weiteren Nutzung des Studios; er wird mit Wirksamwerden des Widerrufs gesperrt.

1.5 Jugendliche Mitglieder

Ein Training im Studio ist ab dem vollendeten 16. Lebensjahr möglich. Bei Mitgliedern unter 18 Jahren ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Abweichende Regelungen können im Einzelfall vereinbart werden.

2. Nutzung des Studios

2.1 Nutzungsumfang

Das Mitglied darf das Studio im Rahmen der im Mitgliedsvertrag getroffenen Vereinbarungen und während der jeweils geltenden Öffnungszeiten nutzen.

2.2 Keine gewerblichen Angebote

Die gewerbliche oder entgeltliche Erbringung von Trainingsleistungen (z. B. Personal Training) innerhalb des Studios ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Studios gestattet.

2.3 Check-in mit dem persönlichen QR-Code (verpflichtend)

Der Zutritt zum Studio sowie der Beginn des Trainings sind ausschließlich nach vorherigem Check-in mit dem persönlichen QR-Code gestattet. Diese Check-in-Pflicht gilt uneingeschränkt – auch dann, wenn die Eingangstür geöffnet oder unverschlossen ist, wenn ein anderes Mitglied gerade eingecheckt hat oder die Tür aufhält oder wenn mehrere Personen gemeinsam zum Training erscheinen. Jedes Mitglied muss sich unabhängig von den übrigen Anwesenden persönlich und einzeln einchecken.

Betritt ein Mitglied das Studio, ohne zuvor selbst eingecheckt zu haben, stellt dies einen Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen dar. Das Studio ist in diesem Fall berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 25,00 € je Verstoß zu erheben. Das Recht des Mitglieds, einen geringeren oder keinen entstandenen Schaden nachzuweisen, bleibt unberührt.

2.4 Hausordnung & Weisungsrecht

Das Mitglied verpflichtet sich, die im Studio gut sichtbar ausgehängte Hausordnung einzuhalten. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten.

2.5 Zusatzleistungen

Zusatzleistungen und Produkte sind nur Bestandteil des monatlichen Beitrags, wenn sie ausdrücklich im Mitgliedsvertrag vereinbart wurden.

2.6 Nutzung der Spinde

Spinde dürfen ausschließlich während des Trainings genutzt werden. Nach Verlassen des Studios dürfen belegte Spinde geöffnet und geräumt werden. Persönliche Gegenstände werden für einen angemessenen Zeitraum verwahrt.

2.7 Kundenparkplätze

Die Parkplätze dürfen ausschließlich während der Trainingszeit genutzt werden. Bei widerrechtlicher Nutzung kann das Fahrzeug auf Kosten des Halters abgeschleppt werden.

3. Pflichten des Mitglieds

3.1 Sicherer Umgang mit dem QR-Code

Der QR-Code ist sorgfältig aufzubewahren. Ein Verlust ist unverzüglich zu melden.

3.2 Zahlungspflicht

Das Mitglied verpflichtet sich, die vereinbarten Trainings- und Servicepauschalen regelmäßig und pünktlich zu entrichten.

3.3 Mitteilungspflichten

Änderungen der persönlichen Daten (z. B. Anschrift, E-Mail oder Bankverbindung) sind unverzüglich mitzuteilen.

3.4 Persönliche Nutzung & Identitätskontrolle

Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. Der QR-Code darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Verstößen kann eine Vertragsstrafe von bis zu 250 € erhoben werden.

3.5 Konsum- und Mitbringverbote

Rauchen sowie der Konsum und das Mitbringen von Alkohol, Suchtmitteln oder leistungssteigernden Substanzen sind im gesamten Studio untersagt.

3.6 Begleitpersonen

Begleitpersonen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Studios mitgebracht werden. Für Nichtmitglieder gelten die Regelungen zum Probetraining bzw. zur Tageskarte.

4. Beiträge

4.1 Fälligkeit

Die monatlichen Beiträge sind jeweils zum Ersten eines Kalendermonats im Voraus fällig.

4.2 Preisanpassung

Das Studio kann Beiträge bei nachgewiesenen Kostensteigerungen mit einer Ankündigungsfrist von mindestens vier Wochen anpassen.

4.3 SEPA-Lastschrift

Das Mitglied nimmt am SEPA-Lastschriftverfahren teil und sorgt für ausreichende Kontodeckung.

4.4 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug können gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahn- und Inkassokosten entstehen.

4.5 Forderungsabtretung

Offene Forderungen können an externe Inkassodienstleister abgetreten werden.

5. Vertragslaufzeit, Kündigung & Stilllegung

5.1 Laufzeit

Die Mindestlaufzeit ergibt sich aus dem Mitgliedsvertrag.

5.2 Verlängerung

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar.

5.3 Stilllegung

Bei Krankheit oder vergleichbaren Gründen kann die Mitgliedschaft auf Antrag stillgelegt werden.

5.4 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

5.5 Form der Kündigung

Kündigungen können in Textform oder über eine vom Studio bereitgestellte digitale Lösung erfolgen.

6. Haftung

Das Studio haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf wesentliche Vertragspflichten und den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7. Datenschutz

7.1 Datenverarbeitung

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Studiosicherheit verarbeitet.

7.2 Videoüberwachung

Einzelne Bereiche des Studios werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften videoüberwacht.

7.3 Weitergabe an Finion Capital

Für die Zahlungsabwicklung werden erforderliche Daten an Finion Capital übermittelt.

7.4 Weitergabe an COMYDO

Die E-Mail-Adresse wird zur Erstellung und Verwaltung des persönlichen QR-Codes an COMYDO übermittelt.

7.5 Datennutzung innerhalb der CITYGYM-Studios

Zur Ermöglichung der Multinutzung können erforderliche personenbezogene Daten innerhalb der CITYGYM-Studios weitergegeben werden.

8. Franchise / Multinutzung

8.1 Training an teilnehmenden Standorten

Mitglieder können alle teilnehmenden CITYGYM-Standorte nutzen. Die Nutzung anderer Standorte ist auf vier Besuche pro Kalendermonat begrenzt.

8.2 Nachweis der Mitgliedschaft

Die aktive Mitgliedschaft ist auf Verlangen nachzuweisen.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Streitbeilegung

CITYGYM nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

9.2 Änderungen der AGB

Änderungen der AGB werden rechtzeitig angekündigt. Das Mitglied wird über sein Widerspruchsrecht informiert.

9.3 Aufrechnung

Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

9.4 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

9.5 Vertragssprache

Vertragssprache ist Deutsch.

Hinweis:
Diese Fassung wurde inhaltlich und sprachlich überarbeitet sowie um die neuen Regelungen zur Vier-Besuche-Grenze bei der Standortnutzung (Ziffer 8.1) und zur verpflichtenden Einzel-Check-in-Pflicht per QR-Code (Ziffer 2.3) ergänzt. Diese AGB ersetzen keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall; vor Inkraftsetzung wird eine Kontrolle durch eine auf Verbraucherrecht spezialisierte Kanzlei empfohlen, insbesondere hinsichtlich der Vertragsstrafenklauseln (Ziffern 2.3 und 3.4).
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